Anmeldeinformationen

Merkblatt für die Aufnahme in den ersten Jahrgang bzw. die erste Klasse der HTL-WELS für das Schuljahr 2013/2014

ANMELDEFRIST: 27. Februar 2013 bis 8. März 2013
jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Eine vorläufige Anmeldung ist ab 7. Jänner 2013 möglich. Die Anmeldung wird jedoch erst durch Abgabe der Semesternachricht rechtsverbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung hat auf die Reihung der Aufnahmebewerberin / Aufnahmebewerber keinen Einfluss. 

Bei der Anmeldung muss genau bekannt gegeben werden, für welche Fachrichtung bzw. Ersatzfachrichtungen sich der/die Bewerber/-in anmeldet.

Mitzubringen sind:

  • Anmeldeformular
  • Schulnachricht im Original (Das Original wird abgestempelt und mit der Bezeichnung
    „Wunschschule“ versehen und zurückgegeben.)
  • Kopie der Schulnachricht
  • 1 Euro Kostenersatz

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Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Höhere Abteilung

Bewerber/-innen aus Allgemeinbildenden Höheren Schulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GUT“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Ausnahme: „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz der Hauptschule (bei „Befriedigend“ der 2. LG).

Bewerber/-innen aus Hauptschulen ohne Leistungsgruppen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „GUT“ sein. Ein „BEFRIEDIGEND“ in diesen Gegenständen ist dann kein Hindernis, wenn das Jahreszeugnis das Kalkül „mit ausgezeichnetem Erfolg“ enthält. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Polytechnischen Schulen:

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe sowie der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe.

Bewerber/Bewerberinnen aus Neuen Mittelschulen (NMS)

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Erreichung des Bildungszieles der Vertiefung in allen differenzierten Pflichtgegenständen. Falls dies in einem differenzierten Pflichtgegenstand nicht zutrifft, ist eine "Eignungsfeststellung" der Klassenkonferenz erforderlich. Andernfalls ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Eine Beurteilung mit "Nicht genügend" in den Gegenständen Latein, Geometrisches Zeichnen sowie in schulautonomen Pflicht- und Schwerpunktgegenständen hindert nicht an einer Aufnahme, weil diese Gegenstände nicht an allen 8. Schulstufen unterrichtet werden.

Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule

Bewerber/-innen aus Allgemeinbildenden Höheren Schulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GENÜGEND“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen ohne Leistungsgruppen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „BEFRIEDIGEND“ sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Neue Mittelschule (NMS):

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Bewerber/innen, die das Bildungsziel der grundlegenden Allgemeinbildung in allen differenzierten Pflichtgegenständen in der Neuen Mittelschule nicht zumindest mit "Befriedigend" erreicht haben, haben in den betreffenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen; eine derartige Aufnahmsprüfung entfällt bei (nur) einer Beurteilung mit "Genügend" und entsprechender "Eignungsfeststellung" der Klassenkonferenz.

Bewerber/-innen aus Polytechnischen Schulen:

Erfolgreicher Abschluss der Poytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe.

Aufnahme

Aufgrund der Noten im Semesterzeugnis werden die Aufnahmebewerberinnen / Aufnahmebewerber nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung bis spätestens 25. März 2013 ein Schulplatz vorläufig zugewiesen.

Die Aufnahme ist definitiv, sofern auch mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Wenn noch Plätze vorhanden sind, können Aufnahmebewerberinnen / Aufnahmebewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen mit der Semesternachricht noch nicht erfüllen, vorläufig aufgenommen werden, wobei diese Aufnahme definitv wird, wenn mit dem Jahreszeugnis die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Die Bekanntgabe der aufgenommenen bzw. vorläufig aufgenommenen Bewerberinnen / Bewerber erfolgt schriftlich durch die Wunschschule.

Schulerfolgsbestätigungen

Für das Aufnahmeverfahren ist für alle Aufnahmewerber/Aufnahmewerberinnen die Vorlage einer Schulerfolgsbestätigung bis spätestens 28. Juni 2013, 12.00 Uhr erforderlich.

Aufnahmsprüfung

Werden die Voraussetzungen von Bewerbern/-innen aus Hauptschulen für eine Aufnahme bezüglich der Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch nicht erfüllt, so ist im jeweiligen Gegenstand/in den jeweiligen Gegenständen an der Wunschschule eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Anmeldung: Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe der Schulerfolgsbestätigung an der Wunschschule. Prüfungsumfang: Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 1 Stunde) und einer mündlichen Prüfung, wobei die mündliche Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.

Termine:

Schriftliche Prüfungen: Dienstag, 4. Juli 2013

  • Deutsch: 8.00 Uhr
  • Englisch: 9.30 Uhr
  • Mathematik: 11.00 Uhr

Mündliche Prüfungen:

  • Mittwoch, 5. Juli 2013, ab 8 Uhr

Die genauen Einteilungen zu den Prüfungen (Räume und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung) werden am jeweiligen Prüfungstag in der Schule durch Aushang bekannt gegeben.

Bewerber/-innen aus ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN haben keine Aufnahmsprüfung abzulegen.


Der Herbsttermin der Aufnahmsprüfung am 10. und 11. September 2013 ist nur für jene Bewerber/ -innen möglich, die aus zwingenden Gründen den Sommertermin versäumt haben bzw. für jene Bewerber/ -innen, die im Herbst eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung abzulegen haben.

Reihungskriterien

Eine Reihung der Bewerber/-innen wird dann vorgenommen, wenn deren Anzahl für die Aufnahme in die jeweilige Abteilung größer ist, als Plätze zur Verfügung stehen. Die Reihungskriterien berücksichtigen die spezifischen Anforderungen an die HTL-Ausbildung.

Jene Bewerber/-innen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden in die Reihung aufgenommen, wobei eine definitive Aufnahme erst mit der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen mit dem Jahreszeugnis möglich ist.

Die Reihung erfolgt nach einer Gesamtbewertungszahl, die aus den Noten der Semesternachricht der 8. Schulstufe in folgender Weise ermittelt wird:
Zuerst werden die Noten der 2. und 3. Leistungsgruppe wie folgt umgewertet:

  • Note der 2. Leistungsgruppe + 2 Punkte
  • Note der 3. Leistungsgruppe + 5 Punkte
  • Note der Neuen Mittelschule (NMS): Note der grundlegenden Allgemeinbildung + 5 Punkte


Die Gesamtbewertungszahl ergibt sich aus der Summe von 3 Teilbewertungen und zwar:

  • Mathematiknote (2. und 3. LG bzw. NMS umgewertet) multipliziert mit 2
  • Deutschnote (2. und 3. LG bzw. NMS umgewertet)
  • Englischnote (2. und 3. LG bzw. NMS umgewertet)

Die Reihung der Aufnahmewerber/-innen erfolgt aufsteigend, beginnend mit der kleinsten Gesamtbewertungszahl. Entsprechend dieser Reihung werden die verfügbaren Plätze vergeben.

Annahme des zugesicherten Schulplatzes

Den zugesicherten Schulplatz sichern Sie sich endgültig mit der Abgabe des Originals des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe bis längstens 11. Juli 2013, 12 Uhr.

Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule.

Falls Sie das Schulplatzangebot nicht annehmen wollen, bitten wir um umgehende schriftliche Verständigung. Ihre Abmeldung kann vielleicht einem abgewiesenen Kandidaten einen Platz ermöglichen.