Anmeldeinformationen

Merkblatt für die Aufnahme in den ersten Jahrgang bzw. die erste Klasse der HTL-WELS für das Schuljahr 2010/2011

ANMELDEFRIST: 22. Februar 2010 bis 5. März 2010
jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Eine vorläufige Anmeldung ist ab 7. Jänner 2010 möglich. Die Anmeldung wird jedoch erst durch Abgabe der Semesternachricht rechtsverbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung hat auf die Reihung der Aufnahmebewerberin / Aufnahmebewerber keinen Einfluss. 

Bei der Anmeldung muss genau bekannt gegeben werden, für welche Fachrichtung bzw. Ersatzfachrichtungen sich der/die Bewerber/-in anmeldet.

Mitzubringen sind:

  • Anmeldeformular
  • Schulnachricht im Original (Das Original wird abgestempelt und mit der Bezeichnung
    „Wunschschule“ versehen und zurückgegeben.)
  • Kopie der Schulnachricht
  • 1 Euro Kostenersatz

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Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Höhere Abteilung

Bewerber/-innen aus Allgemeinbildenden Höheren Schulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GUT“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Ausnahme: „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz der Hauptschule (bei „Befriedigend“ der 2. LG).

Bewerber/-innen aus Hauptschulen ohne Leistungsgruppen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „GUT“ sein. Ein „BEFRIEDIGEND“ in diesen Gegenständen ist dann kein Hindernis, wenn das Jahreszeugnis das Kalkül „mit ausgezeichnetem Erfolg“ enthält. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Polytechnischen Schulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Für die Aufnahme ist das Zeugnis der 8. Schulstufe maßgeblich und es müssen die Bedingungen der jeweiligen in der 8. Schulstufe besuchten Schulform erfüllt sein.

Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschulen

Bewerber/-innen aus Allgemeinbildenden Höheren Schulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder eines höheren Jahrgangs.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den leistungsdifferenzierten Gegenständen (Deutsch, Mathematik und Englisch) darf nicht schlechter als „GENÜGEND“ in der 2. Leistungsgruppe sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Hauptschulen ohne Leistungsgruppen:

Positiver Abschluss der 8. Schulstufe. Die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch darf nicht schlechter als „BEFRIEDIGEND“ sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so ist in den entsprechenden Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Bewerber/-innen aus Polytechnischen Schulen:

Positive Beurteilung in der 9. Schulstufe.

Aufnahme

Aufgrund der Noten im Semesterzeugnis werden die Aufnahmebewerberinnen / Aufnahmebewerber nach den Kriterien an der Wunschschule gereiht und es wird nach Maßgabe der verfügbaren Plätze entsprechend dieser Reihung bis spätestens 29. März 2010 ein Schulplatz vorläufig zugewiesen.

Die Aufnahme ist definitiv, sofern auch mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Wenn noch Plätze vorhanden sind, können Aufnahmebewerberinnen / Aufnahmebewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen mit der Semesternachricht noch nicht erfüllen, vorläufig aufgenommen werden, wobei diese Aufnahme definitv wird, wenn mit dem Jahreszeugnis die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Die Bekanntgabe der aufgenommenen bzw. vorläufig aufgenommenen Bewerberinnen / Bewerber erfolgt schriftlich durch die Wunschschule.

Schulerfolgsbestätigungen

Für das Aufnahmeverfahren ist für alle Aufnahmewerber/Aufnahmewerberinnen die Vorlage einer Schulerfolgsbestätigung bis spätestens 2. Juli 2010, 12:00 Uhr erforderlich.

Aufnahmsprüfung

Werden die Voraussetzungen von Bewerbern/-innen aus Hauptschulen für eine Aufnahme bezüglich der Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch nicht erfüllt, so ist im jeweiligen Gegenstand/in den jeweiligen Gegenständen an der Wunschschule eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Anmeldung: Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung erfolgt automatisch mit der Abgabe der Schulerfolgsbestätigung an der Wunschschule. Prüfungsumfang: Die Aufnahmsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 1 Stunde) und einer mündlichen Prüfung, wobei die mündliche Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.

Termine:

Schriftliche Prüfungen: Dienstag, 6. Juli 2010

  • Deutsch: 8.00 Uhr
  • Englisch: 9.30 Uhr
  • Mathematik: 11.00 Uhr

Mündliche Prüfungen:

  • Mittwoch, 7. Juli 2010, ab 8.00 Uhr

Die genauen Einteilungen zu den Prüfungen (Räume und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung) werden am jeweiligen Prüfungstag in der Schule durch Aushang bekannt gegeben.

Bewerber/-innen aus ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULEN haben keine Aufnahmsprüfung abzulegen.


Der Herbsttermin der Aufnahmsprüfung am 15. und 16. September 2010 ist nur für jene Bewerber/ -innen möglich, die aus zwingenden Gründen den Sommertermin versäumt haben bzw. für jene Bewerber/ -innen, die im Herbst eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung abzulegen haben.

Reihungskriterien

Eine Reihung der Bewerber/-innen wird dann vorgenommen, wenn deren Anzahl für die Aufnahme in die jeweilige Abteilung größer ist, als Plätze zur Verfügung stehen. Die Reihungskriterien berücksichtigen die spezifischen Anforderungen an die HTL-Ausbildung (Schulerfolg, Arbeitshaltung).

Jene Bewerber/-innen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden in die Reihung aufgenommen, wobei eine definitive Aufnahme erst mit der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen mit dem Jahreszeugnis möglich ist.

Die Reihung erfolgt nach einer Gesamtbewertungszahl, die aus den Noten des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe in folgender Weise ermittelt wird:
Zuerst werden die Noten der 2. und 3. Leistungsgruppe wie folgt umgewertet:

  • Note der 2. Leistungsgruppe + 3 Punkte
  • Note der 3. Leistungsgruppe + 5 Punkte


Die Gesamtbewertungszahl ergibt sich aus der Summe von 3 Teilbewertungen und zwar:

  • Mathematiknote (2. und 3. LG umgewertet) multipliziert mit 2
  • Deutschnote (2. und 3. LG umgewertet)
  • Englischnote (2. und 3. LG umgewertet)

Die Reihung der Aufnahmewerber/-innen erfolgt aufsteigend, beginnend mit der kleinsten Gesamtbewertungszahl. Entsprechend dieser Reihung werden die verfügbaren Plätze vergeben.

Annahme des zugesicherten Schulplatzes

Den zugesicherten Schulplatz sichern Sie sich endgültig mit der Abgabe des Originals des Jahreszeugnisses der 8. Schulstufe bis längstens 14. Juli 2010, 12:00 Uhr.

Das Originalzeugnis verbleibt bis Schulbeginn an der Schule.

Falls Sie das Schulplatzangebot nicht annehmen wollen, bitten wir um umgehende schriftliche Verständigung. Ihre Abmeldung kann vielleicht einem abgewiesenen Kandidaten einen Platz ermöglichen.